Freizeitticket Tirol (im Folgenden kurz FTT)
Stand: 21.08.2023
Geltungsbereich
Das FTT ist ein Kartenverbund in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts von 18 Bergbahnen (im Folgenden kurz Mitglieder). Diese Gesellschaft hat mit weiteren Partnerbetrieben (im Folgenden kurz Partnerbetrieb/e) Verträge über die Nutzung ihrer Betriebe für FTT Kunden abgeschlossen, um ihr Angebot zu erweitern (siehe Anlage 1). Zusätzlich stellen Bonuspartner den Kunden des FTT noch freibleibende, wechselnde Angebote, die sie mit dem FTT nutzen können.
Diese AGBs gelten zwischen den Mitgliedern und Partnerbetrieben des FTT (siehe gem. Anlage 1) und dem Erwerber (im Folgenden kurz Kunde) des FTT.
Grundlage des FTT
Durch das FTT wird dem Kunden eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten angeboten. Die meisten dieser Angebote sind Aktivitäten im Freien, die oft von der Witterung, von behördlichen Auflagen, von notwendigen Sperren von Pisten, Straßen etc. beeinträchtigt werden können. Auch kurzfristige technische Gebrechen können bei der Vielzahl der Mitglieder und Partnerbetriebe und deren technischen Anlagen auftreten. Die meisten Betriebe sind Saisonbetriebe, die nicht ganzjährig geöffnet sind. Bergbahnen und Lifte müssen betriebsbedingt nach jeder Saison für Revisionsarbeiten geschlossen werden. Durch das breit gestreute Angebot sollen diese Unabwägbarkeiten minimiert werden, um dem Kunden dadurch entsprechende Ausweichmöglichkeiten zu bieten. Das FTT ist so konzipiert und berechnet, dass die kostenintensiven Nutzungen vor allem in der Wintersaison erfolgen.
Verantwortung und Haftung
Die einzelnen Leistungen, zu denen dieses FTT berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen (Mitglieder und Partnerbetriebe siehe gem. Anlage 1 sowie Bonuspartner) erbracht. Das Mitglied, welches das FTT verkauft, handelt für die anderen Mitglieder oder Partnerbetriebe nur als Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zur Erfüllung allfälliger Ansprüche, wie z.B. eine allfällige Haftung oder Gewährleistung für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und bei der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten und Freizeiteinrichtungen, ist daher nur das jeweilige in dessen Verantwortlichkeit fallende Mitglied oder der Partnerbetrieb oder Bonuspartner, in dessen Gebiet sich der Vorfall ereignet, verpflichtet.
Bezugsberechtigung des FTT
Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol sind zum Bezug des FTT berechtigt. Der Nachweis hierfür erfolgt durch Vorlage einer Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate). Ebenfalls berechtigt sind alle Personen mit einem Beschäftigungsverhältnis in Tirol (Vorlage der Sozialversicherungsbestätigung) sowie Studierende der Universität Innsbruck oder einer in Tirol ansässigen Hochschule oder Fachhochschule, die am Tag des Gültigkeitsbeginnes des FTT das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Vorlage eines aktuellen Studiennachweises für das laufende Studienjahr oder Semester). Voraussetzung für den Erhalt der Familienpreise ist die Vorlage eines gültigen Tiroler Familienpasses (JUFF), sowie der gemeinsame Kauf der Tickets. Menschen mit Behinderung (ab einem GdB/einer MdE von 60 %) erhalten gegen Vorlage eines aktuellen Nachweises eine ermäßigte Karte. Die Ausgabe des FTT erfolgt namensbezogen mit Foto des Besitzers und ist somit nicht übertragbar. Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Elternteils (mit gültigem Ticket) kostenlos, benötigen aber trotzdem eine Karte zum Passieren der Drehkreuze an den Liften. Die gratis Tageskarte erhalten die
Kunden an den jeweiligen Liftkassen. Diese Regelung für Kinder unter 6 Jahren gilt nur für die teilnehmenden Bergbahnen, mit Ausnahme folgender Bergbahnen: Hochkössen, Skiregion Obergurgl-Hochgurgl und Ski Arlberg. Bei diesen Mitgliedern sind für die Kinder Karten nach den jeweiligen Tarifen zu erwerben.
Bitte beachten Sie die gesonderten Preisregelungen für Kinder bei den teilnehmenden Schwimmbädern und Badeseen und sonstigen Partnerbetrieben.
Tarifbestimmungen
Es gelten die für das jeweilige Jahr festgelegten Tarife. Das FTT wird nur auf Datenträgern (Keycard) ausgestellt. Pro Keycard werden zusätzlich brutto € 3,00 verrechnet.
Gültigkeit
Das FTT ist jeweils von 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres gültig. Während dieser Zeit ist der Kunde unter Mitführung des FTT und eines amtlichen Lichtbildausweises berechtigt, die einzelnen Anlagen bzw. Betriebe der Mitglieder und Partnerbetriebe zu deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Beförderungsbedingungen während ihrer Öffnungszeiten zu nutzen.
Das FTT ist nicht an Dritte - zur Nutzung durch diese - übertragbar.
Die jeweiligen Öffnungszeiten (Saisonbeginn, Saisonschluss, Schließungszeiten) legen die Mitglieder und Partnerbetriebe autonom fest. Diese sind keine Fixtermine, weil die tatsächlichen Betriebszeiten der Mitglieder und Partnerbetriebe des FTT z.B. von der Witterung, technischen Gebrechen, oder allenfalls behördlich angeordneten Maßnahmen (wie Sperren) abhängen.
Sonderregelung Ski Arlberg, Silvretta Seilbahn AG – Ischgl, FZZ Axams, Swarovski Kristallwelten, Tiroler Landesmuseen, Audioversum, Münze Hall, Tiroler Abend mit Familie Gundolf, Natterer See, Telfer Bad, IKB Hallenbäder Höttinger Au + O-Dorf
Das FTT berechtigt im IKB-Hallenbad O-Dorf zu einem einmaligen Eintritt pro Tag für 4 Stunden und im IKB-Hallenbad Höttinger Au für 2,5 Stunden. Bei Zeitüberschreitungen gelten Nachzahltarife. Zusatzleistungen (z.B. Sauna) sind nicht inkludiert und zur Gänze tarifpflichtig.
Bei nachfolgenden Partnerbetrieben gilt das FTT jeweils für je 3 Erstzutritte:
Silvretta Seilbahn AG – Ischgl (Erstzutritt nur in Ischgl möglich), Ski Arlberg, Swarovski Kristallwelten, in jedem der 5 Tiroler Landesmuseen, Audioversum, Münze Hall, Tiroler Abend mit Familie Gundolf, FZZ Axams (pro Zutritt für je 4 Stunden), Natterer See, Telfer Bad.
In Ischgl hat das FTT an den Konzerttagen zur Saisoneröffnung und für das Abschlusskonzert keine Gültigkeit.
Falls während der Wintersaison die drei Zutritte in Ischgl und Ski Arlberg nicht eingelöst werden, ist dies auch während des Sommerbetriebs möglich. Am Arlberg gilt das Freizeitticket im Sommer nur in St. Anton.
Zusatzleistungen (z.B. Sauna) sind nicht inkludiert und zur Gänze tarifpflichtig. Im FZZ Axams berechtigt das FTT für je 3 Erstzutritte für je 4 Stunden. Bei Zeitüberschreitungen gelten Nachzahltarife. Gültigkeit in den Freischwimmbädern und Badeseen nur im Sommer.