Freizeitticket Tirol (im Folgenden kurz FTT)
Stand: 24.09.2026
Geltungsbereich
Das FTT ist ein Kartenverbund in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts von 18 Bergbahnen (im Folgenden kurz Mitglieder). Diese Gesellschaft hat mit weiteren Partnerbetrieben (im Folgenden kurz Partnerbetrieb/e) Verträge über die Nutzung ihrer Betriebe für FTT-Kunden abgeschlossen, um ihr Angebot zu erweitern (siehe Anlage 1). Zusätzlich stellen Bonuspartner den Kunden des FTT noch freibleibende, wechselnde Angebote, die sie mit dem FTT nutzen können. Diese AGB gelten zwischen den Mitgliedern und Partnerbetrieben des FTT (siehe gem. Anlage 1) und dem Erwerber (im Folgenden kurz Kunde) des FTT.
Grundlage des FTT
Durch das FTT wird dem Kunden eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten angeboten. Die meisten dieser Angebote sind Aktivitäten im Freien, die oft von der Witterung, von behördlichen Auflagen, von notwendigen Sperren von Pisten, Straßen etc. beeinträchtigt werden können. Auch kurzfristige technische Gebrechen können bei der Vielzahl der Mitglieder und Partnerbetriebe und deren technischen Anlagen auftreten. Die meisten Betriebe sind Saisonbetriebe, die nicht ganzjährig geöffnet sind. Bergbahnen und Lifte müssen betriebsbedingt nach jeder Saison für Revisionsarbeiten geschlossen werden. Durch das breit gestreute Angebot sollen diese Unabwägbarkeiten minimiert werden, um dem Kunden dadurch entsprechende Ausweichmöglichkeiten zu bieten.
Verantwortung und Haftung
Die einzelnen Leistungen, zu denen dieses FTT berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen (Mitglieder und Partnerbetriebe siehe gem. Anlage 1 sowie Bonuspartner) erbracht. Das Mitglied, welches das FTT verkauft, handelt für die anderen Mitglieder oder Partnerbetriebe nur als Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zur Erfüllung allfälliger Ansprüche, wie z.B. eine allfällige Haftung oder Gewährleistung für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und bei der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten und Freizeiteinrichtungen, ist daher nur das jeweilige in dessen Verantwortlichkeit fallende Mitglied oder der Partnerbetrieb oder Bonuspartner, in dessen Gebiet sich der Vorfall ereignet, verpflichtet.
Bezugsberechtigung des FTT
Jeder ist bezugsberechtigt.
Der Nachweis des Alters, des Familienverbundes und des Grades der Invalidität ist wie folgt zu erbringen:
| Alter: | amtlicher Lichtbildausweis |
| Familienverbund: | z.B. Kopie Geburtsurkunde der Kinder |
| Menschen mit Behinderung: | amtlicher Ausweis in dem der Grad der Behinderung festgehalten ist |
Die Ausgabe des FTT erfolgt personenbezogen, mit Geburtsdatum und Foto des Besitzers. Das Ticket ist nicht übertragbar. Für Kinder unter 6 Jahren gelten die Bedingungen und Tarife der jeweiligen teilnehmenden Bergbahnen, Schwimmbäder, Badeseen und sonstigen Partnerbetriebe.
Datenspeicherung
Personenbezogene Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen oder für die Abwehr von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen notwendig sind, werden für die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Dauer gespeichert.
Fotos werden zur Vertragsabwicklung, zur Ausstellung und Verwaltung des FTT sowie zur Zutrittskontrolle verarbeitet und gespeichert. Um dem Kunden einen neuerlichen Kauf des Tickets zu erleichtern, ohne dass er ein neues Foto vorzulegen hat, werden die Fotos -unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen - bis auf Widerruf gespeichert. Dazu erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die zeitgerechte Löschung der personenbezogenen Daten obliegt den einzelnen Partnern.
Tarifbestimmungen
Es gelten die für das jeweilige Jahr festgelegten Tarife. Das FTT wird nur auf Datenträgern (Keycard) ausgestellt. Pro Keycard wird ein Pfand von brutto € 3,00 verrechnet. Bei unbeschädigter Rückgabe erhält der Kunde das Pfand retour.
Gültigkeit
Das FTT ist jeweils von 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres gültig. Während dieser Zeit ist der Kunde unter Mitführung des FTT und eines amtlichen Lichtbildausweises berechtigt, die einzelnen Anlagen bzw. Betriebe der Mitglieder während ihrer Öffnungszeiten zu nutzen. Das FTT ist nicht an Dritte – zur Nutzung durch diese – übertragbar.
Die jeweiligen Öffnungszeiten (Saisonbeginn, Saisonschluss, Schließungszeiten) legen die Mitglieder und Partnerbetriebe autonom fest. Diese sind keine Fixtermine, weil die tatsächlichen Betriebszeiten der Mitglieder und Partnerbetriebe des FTT z.B. von der Witterung, technischen Gebrechen, Revisionen, Reparaturen oder allenfalls behördlich angeordneten Maßnahmen (wie Sperren) abhängen.
Sonderregelungen gelten für: Ski Arlberg, Silvretta Seilbahn AG – Ischgl, Telfer Bad, IKB Hallenbäder Höttinger Au und O-Dorf, Natterer See, Swarovski Kristallwelten, Tiroler Landesmuseen, Audioversum, Münze Hall, Tiroler Abend mit Familie Gundolf. Die Sonderregelungen sind auf der freizeitticket.at Website bei dem jeweiligen Partner hinterlegt.
Gültigkeit in den Freischwimmbädern und Badeseen nur im Sommer.