TEIL 2 – Die FIS-Pistenregeln

Jedes Jahr lockt es zahlreiche Hobbyathleten während der Wintersportsaison auf die präparierten Pisten. Um Zusammenstöße und schwere Verletzungen zu vermeiden, bedarf es daher einheitlicher Vorschriften. Dabei gelten die FIS-Regeln beim Skifahren gemeinhin als Äquivalent zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beim Autofahren. Die ersten fünf Regeln haben wir euch bereits hier verraten. Jetzt erfahrt ihr die weiteren für ein gemeinsames, sicheres Skifahren und Snowboarden.

 

6. Anhalten
In der Abfahrt ist vom Ausruhen abzusehen. Stattdessen ist es für alle Beteiligten sicherer, sich am Pistenrand aufzuhalten, damit andere Skifahrer nicht zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen sind.

 

7. Aufstieg und Abfahrt
Der Aufstieg bzw. der Abstieg zu Fuß erfolgen verhältnismäßig langsam. Daher ist dabei gemäß FIS-Regeln der Rand der Abfahrt zu nutzen, um Kollisionen zu vermeiden.

 

8. Beachtung von Zeichen
Pistenmarkierungen geben für Skifahrer den gesicherten Pistenraum an. Darüber hinaus zeigen Warntafeln eventuelle Risiken, wie etwa eine akute Lawinengefahr, an. Skifahrer haben diese Zeichen zu kennen und zu beachten.

 

9. Hilfeleistung
Ereignet sich ein Unfall auf der Skipiste, ist jeder Wintersportler laut FIS-Skiregeln zu Hilfeleistungen verpflichtet.

 

10. Ausweispflicht
Um nach einer Kollision Zeugen und Beteiligte benennen zu können, müssen diese im Falle eines Unfalls ihre Personalien angeben. Durch den Ausweis soll dabei sichergestellt werden, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind.

 

Die zehn von der FIS aufgestellten Regeln für richtiges Verhalten beim Skifahren basieren auf Respekt und Toleranz. Dabei gelten für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig von ihrem Können die gleichen Rechte und Verpflichtungen auf der Piste.

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