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Du hast Fragen zum Freizeitticket Tirol? Vielleicht findest du hier schon die Antwort. Falls nicht, kontaktiere uns.
Wir werden uns so schnell als möglich um dein Anliegen bemühen.
Aktuelle Informationen finden Sie hier!
Um unseren Freizeitticket-Besitzern Sicherheit zu bieten und die Ungewissheit zu nehmen, bieten wir eine entsprechende Rückvergütung im Falle eines erneuten Lockdowns. Alle Details dazu findest du in den AGB unter dem Punkt „Rückvergütung im Falle der Schließung von Seilbahnunternehmen durch Behörden oder Höhere Gewalt“.
Diese Refundierung gilt selbstverständlich ab Tag 1 der Schließung und wird nach Beendigung der Freizeitticket-Saison (30.09.2021) unter Berücksichtigung des in den AGB geregelten „Fair-Use-Gedanken“ ausgezahlt.
Die 20 Eintritte beziehen sich auf den Erstzutritt bei unseren Bergbahnen. Somit gibt es ab einer Nutzung von 20 Tagen keine aliquote Rückvergütung bei einer allfälligen Schließung aller Seilbahnbetriebe.
Wie die Bundesregierung inzwischen bekannt gegeben hat, gelten die im Sommer bereits eingeführten Beförderungsbedingungen für Bergbahnen auch für die Wintersaison.
Es wird bei unseren Bergbahnen keine Bevorzugung oder Differenzierung zwischen Gästen und Freizeitticketbesitzern geben.
Bei einer Online-Bestellung muss ein neuer Rohling gekauft werden, der alte Rohling kann allerdings bei jeder Bergbahn zurückgegeben werden und die € 2,00 werden rückerstattet. Wird das Ticket bei einer der VVK-Stellen gekauft, so kann der selbe Rohling wiederverwendet werden und müssen keine € 2,00 zusätzlich bezahlt werden.
Voraussetzung für den Erhalt der Familienpreise ist die Vorlage eines gültigen Tiroler Familienpasses (JUFF), sowie der gemeinsame Kauf der Tickets. (Mind. 1 Elternteil und 1 Kind; Achtung, nicht gültig: Großeltern + Enkel, ältere Geschwister etc.)
Nein, aber jene Schüler (Jahrgänge 1993-2001) erhalten ihr Ticket zum selben Tarif wie Studenten, Zivil- und Präsenzdiener.
Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Elternteils (mit gültigem Ticket) kostenlos, benötigen aber trotzdem eine Karte zum Passieren der Drehkreuze an den Liften
(ausgenommen: Hochkössen, Skiregion Obergurgl-Hochgurgl und Ski Arlberg - bei diesen Bergbahnen ist für Kinder unter 6 Jahren ein Tarif zu entrichten). Die Gratis-Kindertageskarten erhalten sie an den jeweiligen Liftkassen. Die angeführte Regelung für Kinder unter 6 Jahren gilt nur für die teilnehmenden Bergbahnen. Bitte beachten Sie die gesonderten Preisreglungen für Kinder bei den teilnehmenden Schwimmbädern und Badeseen.
Kinder unter 6 Jahren fahren nur in Begleitung eines Elternteiles frei. Im Rahmen eines Skikurses gelten die jeweiligen Tarife des betreffenden Skigebiets.
Nein, das Freizeitticket erhält jeder Student bis zum Alter von 27 Jahren (bis Jahrgang 1993) gegen Vorlage eines aktuellen Studiennachweises für das laufende Studienjahr oder Semester einer in Tirol ansässigen Universität oder Fachhochschule.
Das Freizeitticket ist dezidiert im öffentlichen Verkehr nicht gültig. Ob Vereinbarungen einzelner Bergbahnen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestehen, solltest du am besten bei der jeweiligen Bergbahn direkt erfragen.
Nein, Gutscheine werden nicht akzeptiert
Bei Verlust oder Beschädigung der Karte ist unverzüglich die Verkaufsstelle zu kontaktieren und ein Sperrnummernbeleg (wird beim Kauf ausgehändigt) nachzuweisen. Sollte die Karte bei einer temporären VVK-Stelle bezogen worden sein, können die Innsbrucker Nordkettenbahnen kontaktiert werden. Die verlorene Karte wird gesperrt (Manipulations- Wartezeit 24 Std.), bei Neuausstellung einer Ersatzkarte werden für Erwachsene € 30,- und für Kinder € 15,- Bearbeitungsgebühr (zzgl. € 2,- für Keycard) erhoben. Bei Beschädigung werden € 2,- als Ersatz für den Ticketrohling eingehoben.