Vormittag
Nachmittag
Mittwoch
Liebe Freizeitticket Tirol Familie,
die Covid-bedingten Schließtage der Skigebiete in der Wintersaison 20/21 werden, wie in den AGB des Freizeitticket enthalten, rückerstattet.
Die Rückerstattung kann ab 1. November 2021 online über die website des Freizeitticket Tirol beantragt werden.
Bei weiteren Fragen senden Sie bitte eine Nachricht an info@freizeitticket.at
Ihre Freizeitticket Tirol Partnerbetriebe
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Freizeitticket Tirol
Werden über einen Zeitraum von 14 Tagen (betrachtet über die Laufzeit des FTT) alle Seilbahnbetriebe (Mitglieder oder Partnerbetriebe) geschlossen, erhält der Gast eine aliquote Rückvergütung des bezahlten Kartenpreises (pro Tag 1/365 des Preises).
Die Rückvergütung erfolgt nach Beendigung des Gültigkeitszeitraumes des FTT (30.9. eines jeden Jahres).
Im Sinne des „Fair-Use“ Gedankens erhält der Kunde dann keine Rückvergütung, wenn er das FTT während der Laufzeit für mindestens 20 Eintritte bei Seilbahnbetrieben (Mitglieder oder Partnerbetriebe) nutzte.
WICHTIGE INFORMATION ZUM KAUF DES FREIZEITTICKET TIROL 2021/22
Die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen Covid- oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von Pandemien liegt in der Verantwortung des Kunden.
Hält der Kunde die behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen nicht ein, kann und darf eine Beförderung nicht erfolgen. Erfolgt die Nichtbeförderung aus diesem Grund, begründet dies keinen Rückerstattungsanspruch.